FAQ: Mitbestimmung

Was ist mit „Mitbestimmung bezüglich der Organisation der Schule“ gemeint?

Mitarbeiter*innen und Schüler*innen haben bei allen Entscheidungen, die die Schule betreffen, Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht. Es gilt der Grundsatz: Pro Kopf eine Stimme.

Die meisten Entscheidungen werden in der einmal wöchentlich tagenden Schulversammlung gefällt, der alle Mitarbeiter*innen und Schüler*innen angehören.

Ein Teil der Mitbestimmung im Schulalltag findet in den Komitees und Arbeitsgemeinschaften statt. Dort treffen sich die Schüler*innen häufiger und müssen sich öfter auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen oder die Verwendung von geteilten Ressourcen untereinander abstimmen. In Exekutivkomitees, die von der Schulversammlung eingerichtet worden sind, werden gewisse formale Standards erwartet, während Arbeitsgemeinschaften, in denen sich Gleichgesinnte rund um eine gemeinsames Interesse versammeln, ihre Angelegenheiten weit weniger formal aushandeln können.

Wie werden Entscheidungen an der Netzwerk-Schule gefällt?

Entscheidungen werden per Mehrheitsbeschluss gefällt. In den meisten Fällen reicht eine relative oder eine einfache Mehrheit aus. Manche Entscheidungen bedürfen einer qualifizierten Mehrheit. Näheres regelt die Schulordnung, die selbst Gegenstand von kollektiven Entscheidungsprozessen ist.

Ehe über einen Antrag abgestimmt wird, muss dieser nach den Verfahrensregeln der Schulversammlung rechtzeitig eingebracht und ausreichend diskutiert worden sein. Die von manchen befürchtete Gefahr unüberlegter, überstürzter Entscheidungen zufälliger Mehrheiten wird dadurch stark reduziert. Überdies sind Entscheidungen revidierbar.

Worüber entscheidet die Schulversammlung?

Die Schulversammlung fällt alle wesentlichen Entscheidungen, die den Schulalltag betreffen. Dazu zählen die Regeln, die Finanzen und die Einstellung von Personal. Ein Teil dieser Entscheidungen kann von der Schulversammlung an kleinere Gruppen (Komitees) oder Einzelpersonen (Zuständige) delegiert werden. Die Schulversammlung bleibt jedoch die oberste Instanz.

Worüber entscheidet die Schulversammlung nicht?

Einige Grundentscheidungen werden nicht von der Schulversammlung, sondern von der Geschäftsführung des Trägervereins. Zu diesen Grundentscheidungen zählt beispielsweise der Jahreshaushalt der Schule.

Kurzfristige Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden, können ebenfalls nicht von der Schulversammlung gefällt werden. Gewaltanwendung gegen Schüler*innen oder Mitarbeiter*innen, sicherheitsgefährende Vorkommnisse, Vorgehensweise bei Unfällen usw. erfordern sofortiges Handeln. Die Kompetenz für entsprechende Entscheidungen liegt bei dem Komitee der Mitarbeiter*innen (s. Abschnitt Mitarbeiter*innen).

Ist die Teilnahme an der Schulversammlung Pflicht?

Nein. Die Teilnahme an der Schulversammlung ist ein Recht, keine Pflicht.



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