FAQ: Mitarbeiter*innen

Wer ist mit „Mitarbeiter*in“ gemeint?

Alle erwachsenen Menschen, die an der Schule angestellt sind.

Warum ist an der Netzwerk-Schule häufig von „Mitarbeiter*innen“ und nicht von „Lehrer*innen“ die Rede?

Dafür gibt es mindestens vier Gründe: Erstens sind nicht alle Mitarbeiter*innen an der Netzwerk-Schule ausgebildete Lehrer*innen. Wir stellen auch Mitarbeiter*innen mit anderen Berufen ein. Zweitens beschränkt sich die Rolle eines Mitarbeiters nicht auf die klassische Lehrerrolle. Mitarbeiter*innen sind für den gesamten Betrieb der Schule verantwortlich, also auch für die Verwaltung und das Management der Schule. Und drittens können auch einzelne Schüler*innen in die Rolle eines Lehrenden schlüpfen, wenn sie beispielsweise einen Kurs anbieten oder anderen Schüler*innen etwas beibringen.

Viertens – und nicht zuletzt – soll mit der Wortwahl Mitarbeiter*in auch äußerlich sichtbar und deutlich werden, daß deren Verhältnis zu den Schüler*innen sich vom herkömmlichen Lehrer-Schüler-Verhältnis unterscheidet. Mitarbeiter*innen haben zwar mehr Pflichten als Schüler*innen, aber sie haben keine Vorrechte und keine Weisungsbefugnis. Sie pflegen eine vertrauensvolle persönliche Beziehung zu den Schüler*innen. Dabei spielen die gegenseitige Akzeptanz und die Transparenz des pädagogischen Handelns eine wichtige Rolle.

Welche Aufgaben haben die Mitarbeiter*innen an der Netzwerk-Schule?

Die Mitarbeiter*innen stehen den Schüler*innenn zur Verfügung und sind zur Stelle, wenn Schüler*innen ihre Unterstützung suchen: sie hören ihnen zu, beantworten ihre Fragen, erklären ihnen Dinge, unterstützen sie beim Auffinden von Informationen, geben bei Bedarf einen Unterrichtskurs und helfen ihnen, Ressourcen nutzbar zu machen.

Die Rolle der Mitarbeiter*innen in der Schule beschränkt sich jedoch nicht darauf, Lehrende in diesem bzw. im herkömmlichen Sinne zu sein. Sie sind nicht nur da, um Ansprechpersonen für ein Fach zu sein, sondern stehen auch mit ihrem sonstigen Wissen, ihrem Wesen und ihrer Erfahrung zur Verfügung. Die Unterschiedlichkeit der einzelnen Mitarbeiter*innen – mit ihren individuellen Interessenschwerpunkten, Verhaltensweisen, Werten, Lebensauffassungen, politischen Überzeugungen, Fähigkeiten und Schwächen – führt zu einer Vielfalt an Lebensentwürfen, an denen sich die Schüler*innen orientieren können.

Die Mitarbeiter*innen kümmern sich darüber hinaus um alles, was zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs erforderlich ist. Gemeinsam mit den Schüler*innen organisieren sie das alltägliche Schulleben.

Gibt es eine/n Schulleiter*in?

Ja. Eine/r der Mitarbeiter*innen wird zum/zur Schulleiter*in gewählt, der über gesetzlich geregelte und von der Schulversammlung übertragene Kompetenzen verfügt. Er/sie kann in Notfällen ohne Rücksprache mit der Schulversammlung handeln, vorläufige Entscheidungen treffen und Weisungen erteilen. Er/sie vertritt die Schule nach außen und überwacht zugleich die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Er/sie ist dem Schulträger gegenüber verantwortlich und muß seine Entscheidungen auch gegenüber der Schulversammlung nachträglich begründen; diese kann seine/ihre Entscheidungen ggf. revidieren. Mit dieser Regelung ist die Handlungsfähigkeit der Schule in Krisensituationen sichergestellt.

Wieviele Mitarbeiter*innen hat die Netzwerk-Schule?

Derzeit arbeiten 16 angestellte Mitarbeiter*innen an der Schule. Die meisten von ihnen arbeiten in Teilzeit.

Wer entscheidet über die Einstellung der Mitarbeiter*innen?

Abgesehen von der Gründungsphase der Schule, entscheidet die Schulversammlung über die Einstellung von Mitarbeiter*inne.

Wie in einigen anderen Demokratischen Schulen wird damit den Schüler*innen echte Verantwortung übertragen. Der (Aus-)Wahl der Mitarbeiter*innen geht eine Diskussion voraus über die notwendigen Eigenschaften, die neu einzustellende Mitarbeiter*innen aufweisen müssen, z.B. welche Fähigkeiten gegenwärtig im Team unterrepräsentiert, aber wünschenswert sind.

Können Mitarbeiter*innen auch wieder abgewählt werden?

Die Mitarbeiter*innen stellen sich einmal im Jahr erneut zur Wahl und werden nur bei einer Wiederwahl weiterbeschäftigt. Außerdem braucht es die Zustimmung der Geschäftsführung des Trägervereins.

Sollten Kinder nicht lernen, auch mit Mitarbeiter*innen zurechtzukommen, die sie nicht mögen?

Wir sind der Ansicht, dass das Recht auf Bildung erst dann vollständig verwirklicht ist, wenn der Lernende die Möglichkeit hat, sich seine Lehrer*innen selbst auszusuchen bzw. mindestens einen Einfluss auf die Auswahl der Mitarbeiter*innen an seiner Schule hat. Spannungen, Konflikte, Zu- und Abneigungen zwischen den Mitgliedern der Schulgemeinschaft wird es natürlich dennoch geben, so dass genug Erfahrungen mit solchen Situationen gesammelt werden können.

Auch für einen Mitarbeiter*innen ist es auf Dauer unangenehm, einen Arbeitsplatz zu behalten, und dabei zu spüren, dass er/sie nicht erwünscht ist.

Haben die Mitarbeiter*innen nicht ein Anrecht auf Arbeitsplatzsicherheit?

Wir sind der Ansicht, dass die Schule in erster Linie für die Kinder da ist, nicht für die Arbeitsplatzsicherheit der Mitarbeiter*innen. Die Arbeitsplatzsicherheit der Mitarbeiter*innen darf nicht auf Kosten der Kinder gehen. Dennoch herrscht an Demokratischen Schulen keine Hire-and-Fire-Mentalität. Kinder und Jugendliche sind sich ihrer Verantwortung sehr wohl bewußt, wenn sie in den einmal jährlich stattfindenden Mitarbeiter*innen-Wahlen ihre Stimme abgeben. Üblicherweise genießen Mitarbeiter*innen an einer Demokratischen Schule eine hohe Arbeitsplatzsicherheit. Abwahlen finden – wenn überhaupt – meist nach dem ersten Jahr der Einstellung statt, wenn sich herausstellt, dass die betreffende Person nicht zur Kultur der Schule passt. Wir sind davon überzeugt, dass eine solche Lösung für beide Seiten befriedigender ist, als aus überhöhtem Sicherheitsbedürfnis eine Situation aufrechtzuerhalten, mit der sich beide Seiten nicht wohl fühlen.

Führt die Wahl der Mitarbeiter*innen nicht dazu, dass diese sich bei den Schüler*innen einschmeicheln?

Kinder haben ein sehr gutes Gespür für die Echtheit anderer Personen. Mitarbeiter*innen, die sich einschmeicheln wollen, haben schlechtere Chancen auf eine Wiederwahl als offen und transparent agierende, authentische Persönlichkeiten, die durch ihre Beziehungsfähigkeit und Fähigkeiten gestaltend wirken.

Aber später werden sich die Schüler*innen ihre/n Chef*in auch nicht aussuchen können!

Das ist nur zum Teil wahr und der Vergleich eines Arbeitnehmers mit dem eines Schülers hinkt. Jede/r Erwachsene hat grundsätzlich die Möglichkeit, sich seinen/ihren Arbeitsplatz auszusuchen und ihn gegebenenfalls zu wechseln, auch wenn ökonomische Randbedingungen dem im Einzelfall entgegenstehen. Darüberhinaus erfährt ein/e Arbeitnehmer*in durch das Arbeitsrecht einen umfassenden und effektiven Schutz vor ungerechter Behandlung durch den Arbeitgeber. Vor allem aber wird ein/e Arbeitnehmer/in für seine Arbeit und die mit ihr verbundenen Arbeitsbedingungen entlohnt. All dies ist in der Schule nicht gegeben.



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